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DEB reicht Feststellungsklage ein DEB reicht Feststellungsklage ein
München. (PM) Am gestrigen Dienstag hat eine renommierte, auf Gesellschaftsrecht spezialisierte Kanzlei beim Landgericht München im Namen des Deutschen Eishockey-Bundes e.V. die angekündigte Feststellungsklage... DEB reicht Feststellungsklage ein

München. (PM) Am gestrigen Dienstag hat eine renommierte, auf Gesellschaftsrecht spezialisierte Kanzlei beim Landgericht München im Namen des Deutschen Eishockey-Bundes e.V. die angekündigte Feststellungsklage in Bezug auf die Stimmanteile bei der Eishockey Spielbetriebsgesellschafts mbH (ESBG) eingereicht. Die Frage der Stimmrechtsbeschneidung, die im Rahmen der letzten Gesellschafterversammlung vollzogen wurde, bedarf einer Klärung, um geordnete Verhältnisse für die Zukunft herzustellen. Ohne klare Regelungen und das Einhalten von Vorschriften ist keine strukturelle Kontinuität zu erreichen. Der Grund für die Einreichung der Feststellungsklage liegt in der Anzweiflung der bisherigen Stimmanteile des Verbandes durch den Rechtsanwalt von ESBG-Geschäftsführer Alexander Jäger im Rahmen der außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 18. Juli. Statt bisher 360 sollen dem DEB künftig nur 20 Stimmen zur Verfügung stehen. Der Deutsche Eishockey-Bund e.V. hatte hierzu unverzüglich seinen Widerspruch zu Protokoll gegeben. In der Versammlung wurde dann mehrheitlich abgestimmt, dass der sportliche Absteiger Bremerhaven in der Liga verbleiben kann und die 2. Bundesliga auch nach der Saison 2012/13 mit mindestens 13 Klubs spielen möchte.

 

Der Deutsche Eishockey-Bund e.V. sieht sich zu diesem Schritt gezwungen. Der DEB kann seine Rolle als nationaler Dachverband, so wie von den Fans und den Medien immer wieder gefordert, nur ordnungsgemäß ausüben, wenn er seine Geschäftsanteile mit den entsprechenden zugehörigen Stimmrechten nutzen kann.

 

Oberligisten stimmen Durchführungsbestimmungen nicht zu

 

Ende August wurden von Alexander Jäger den Zweitligisten Durchführungsbestimmungen zur Abstimmung vorgeschlagen, die eine Aufstockung der 2. Bundesliga auf 14 Klubs beinhalten und keinen direkten Auf – und Abstieg zwischen der 2. Bundesliga und der Oberliga gewährleisten. Hinsichtlich dieser Regelung gibt es derzeit keine Einigung mit den Vertretern der Oberligen Nord, Ost und West sowie mit dem DEB, der für die Oberliga Süd zuständig ist. Die Modalitäten für Auf- und Aufstieg gilt es jedoch zwingend mit den betroffenen Parteien abzustimmen und eine Einigung zu erzielen. „Der Dachverband muss dieser immanenten Willkür Vorschub leisten – es kann nicht sein, dass sich Klubs Ligenstärke und Verzahnungsmodi selbst aussuchen“, kommentiert der DEB-Vizepräsident Manuel Hüttl. Sollten sich die bisherigen Stimmverhältnisse bestätigen wird der DEB sich auch weiterhin – wie auch bereits in der Vergangenheit – bei allen ausschließlich den Ligenspielbetrieb betreffenden Abstimmungen enthalten, soweit nicht andere Ligen betroffen sind. „Uns ist es wichtig in strukturellen Dingen wie Verzahnung mit der DEL oder der Oberliga sowie verwaltungstechnischen Aspekten involviert zu sein. Das entspricht dem DEB-Mandat“, so DEB-Präsident Uwe Harnos.

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