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Kassel. (PM) Das Spielgericht des Landeseissportverbandes Nordrhein-Westfalen (LEV-NRW) hat dem Einspruch der Kassel Huskies gegen die Spieldauerdisziplinarstrafe sowie die daraus resultierende Sperre ihres Spielers...

Kassel. (PM) Das Spielgericht des Landeseissportverbandes Nordrhein-Westfalen (LEV-NRW) hat dem Einspruch der Kassel Huskies gegen die Spieldauerdisziplinarstrafe sowie die daraus resultierende Sperre ihres Spielers Alexander Heinrich stattgegeben. Die Sperre wird aufgehoben. Alexander Heinrich ist somit am Freitag im Spiel bei den Königsborn Bulldogs spielberechtigt.
Wie aus dem Schreiben des LEV-NRW hervorgeht, sind sich sowohl der Kontrollausschuss als auch das Spielgericht nach erfolgter Sichtung des Videomaterials dahingehend einig, dass das Foul (Check gegen Kopf und Nacken), für das Alexander Heinrich mit einer großen Strafe plus Spieldauerdisziplinarstraße belegt wurde, von einem Spieler der Eisbären Hamm begangen wurde und Alexander Heinrich somit zu Unrecht mit dieser Strafe belegt wurde.
Die Kassel Huskies hatten in ihrer Einspruchsbegründung dahingehend argumentiert, dass eine Verwechselung der Mannschaften bei der Beurteilung eines Sachverhaltes und ein daraus resultierender Fehler bei der Strafverhängung eindeutig über den Umfang des Begriffs „Tatsachenentscheidung“ hinaus geht und die Entscheidung bzw. die daraus resultierende Sperre zu revidieren ist. Dieser Auffassung hat sich das Schiedsgericht offenbar ebenfalls angeschlossen.
Im Spiel der Kassel Huskies gegen die Eisbären Hamm am vergangenen Freitag war kurz vor Ende der Begegnung der Spieler Artjom Kostyrev von einem Spieler der Eisbären Hamm übel gegen den Kopf gecheckt worden. Der Hauptschiedsrichter hatte die Strafe für dieses Foul auch angezeigt, nach der unmittelbar anschließenden Rangelei auf dem Eis dann aber fälschlicherweise Alexander Heinrich für das Foul vorzeitig zum Duschen geschickt.
Die Huskies hatten daraufhin beim LEV-NRW Einspruch gegen die Strafe sowie die Sperre eingelegt.

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