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Selb. (Pressemitteilung Selber Wölfe)7. Februar 2014, vierte Derbyauflage VER Selb gegen EHC Bayreuth. In einer alles in allem fairen Partie – auf dem Eis...

Logo Selber WölfeSelb. (Pressemitteilung Selber Wölfe)7. Februar 2014, vierte Derbyauflage VER Selb gegen EHC Bayreuth. In einer alles in allem fairen Partie – auf dem Eis sowie auf den Rängen – bezog der EHC Bayreuth eine deutliche 2:7 Niederlage.

In der anschließenden Pressekonferenz gratulieren die „Tigers“ dem VER Selb zu einem verdienten Erfolg.

Jetzt zeigten die Verantwortlichen des EHC Bayreuth ihr wahres Gesicht und erwiesen sich als schlechte Verlierer.

Der EHC Bayreuth zeigte beim DEB-Kontrollausschuss anhand ihm vorliegenden Filmmaterials des TV Senders TVO im Nachgang die Ahndung eines Checks von VER-Verteidiger Tim Schneider gegen den Bayreuther Spieler Altmann an. Diese Anzeige zieht laut Faxmitteilung des Kontrollausschusses des DEB vom 16.02.2014 um 15.30 Uhr eine Bestrafung nach sich.
(Anmerkung: Altmann spielte weiter, war auch in den letzten Partien für den EHC Bayreuth im Einsatz)

Der DEB gab dem vom EHC Bayreuth geschilderten Sachverhalt stand, die Ahndung erfolgt 10 Tage nach dem besagten Meisterschaftsspiel.

VER Verteidiger Tim Schneider wird für einen Check gegen Kopf und Nackenbereich an seinem Gegenspieler Kevin Altmann im Nachgang für 3 Meisterschaftsspiele und 1 Spiel auf Bewährung gesperrt, erhält zudem eine Geldstrafe. Dies bedeutet, Tim Schneider wäre sowohl für die verbleibenden 2 Hauptrundenspiele am Wochenende, als auch für das erste Play-Off-Spiel gesperrt.

Die Vorstandschaft des VER Selb sowie der Trainerstab sind schockiert und wütend gleichzeitig.

Dieses Verhalten war nicht zu erwarten. „Wir sind seit Jahren bemüht zwischen beiden Vereinen ein freundschaftliches und gutes Verhältnis aufzubauen. Diese Aktion zeigt, dass diese Bemühungen wohl einseitig verfolgt werden. Es wird das Verhältnis der beiden Vereine nachhaltig beschädigen“, so ein nach Worten suchender 2. Vorstand Thomas Manzei.

Der VER- Vorstand kann für dieses kurzsichtige Verhalten seitens der Vorstandschaft des Bayreuther Oberligisten überhaupt kein Verständnis aufbringen. „Es ist doch klar, welche Auswirkungen solch ein blinder Aktionismus nach sich zieht“. Auch die Bearbeitungszeit des DEB-Kontrollausschusses ist absolut indiskutabel, „10 Tage, das ist weder zeit – noch fristgerecht“, so Manzei weiter polternd.

Der VER Vorstand macht gegenüber dem DEB klar, dass dies nicht akzeptiert werden kann. „Wir hoffen, dass der DEB diese Entscheidung, gegen die wir natürlich mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen und Einspruch einlegen werden, zurücknehmen wird. Wenn diese Art von Nachtreten Schule macht kann sich der DEB von solcher Art Anzeigen bald nicht mehr retten. Vereine werden im Nachgang immer häufiger Videomaterial beim DEB einreichen und nachträglich Spielerstrafen fordern, dies kann und darf nicht sein“.

Seitens des EHC Bayreuth konnte lediglich in Erfahrung gebracht werden, dass Nachlässigkeiten des Hauptschiedsrichters angezeigt werden sollten, eine nachträgliche Bestrafung eines Selber Spielers wurde wohl nicht gefordert. Diese Argumentation erscheint dem 1. Vorsitzenden Jürgen Golly als naiv, die Begründung als nahezu grotesk. „Tatsache ist doch, dass als schriftliche Begründung für die Bestrafung des Selber Spielers seitens DEB Kontrollausschusses die Anzeige und das Videomaterial des EHC Bayreuth aufgeführt wurden, das haben wir schwarz auf weiß“, so Golly.

Beide Vorstände des VER Selb sind jedenfalls fassungs- und sprachlos. „So etwas haben wir in unserer bisherigen Karriere als Funktionäre noch nicht erlebt, diese Sache stinkt zum Himmel“, äußerten sie sich abschließend unisono.

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