Neuss. (PM DEL2) Ryan Olsen vom EC Bad Nauheim erhielt eine große plus Spieldauerdisziplinarstrafe.
Gem. § 1 (3) ff. Disziplinarordnung ist gegen den Spieler Ryan Olsen ein Ermittlungsverfahren durch die Ligagesellschaft eingeleitet worden.
Es lagen als Beweismittel vor:
• Spielbericht vom 06.03.2026
• Videoaufzeichnung
Nach Würdigung der Beweismittel stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Die Situation ereignete sich bei Spielzeit 09:38 im Drittel der Kassel Huskies. Der Spieler #97 Simon Schütz von den Kassel Huskies nahm die Scheibe hinter dem eigenen Tor auf und wurde von einem forecheckenden Spieler des EC Bad Nauheim unter Druck gesetzt. Als dritter Spieler kam #94 Ryan Olsen vom EC Bad Nauheim hinzu und führte einen Bandencheck gegen den Spieler #97 Simon Schütz aus, der daraufhin zu Boden ging. Der Spieler #97 Simon Schütz konnte das Spiel infolge des Checks nicht fortsetzen.
Der Disziplinarausschuss ist der Ansicht, dass hier ein Verstoß gegen DEL-Regel 41 vorliegt.
• Der Spieler #94 Ryan Olsen nahm rücksichtslos eine Verletzung des Gegners in Kauf
• Der Kontakt erfolgte in gefährlicher Nähe zur Bande
• Der Spieler #94 Ryan Olsen unternahm keinen Versuch den Kontakt zu verhindern oder zu minimieren
• Der Spieler #94 Ryan Olsen gilt als Wiederholungstäter
Der Disziplinarausschuss hält deshalb vorliegend eine Sperre von vier (4) Spielen in Verbindung mit einer Geldstrafe für angemessen (Tatbestand 2 Spiele Sperre zuzüglich 2 Spiele Sperre als Wiederholungstäter). Diese Entscheidung beruht auf der DEL-Regel 41, den §§ 1, 4, 11, 16, 24, 27 der Disziplinarordnung sowie § 5 Spieler-Lizenzvertrag.
Links zu Ryan Olsen:
Paukenschlag in Düsseldorf: Ryan Olsen freigestellt! – DEG verpflichtet Joel Hofmann fest
Wiederholungstäter Ryan Olsen von den Löwen Frankfurt für zehn Spiele gesperrt!
Martin Has vom EV Landshut für ein Spiel gesperrt
Gegen Has wurde ein nachträgliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Gem. § 1 (1) Disziplinarordnung ist gegen den Spieler Martin Has ein nachträgliches Ermittlungsverfahren durch die Ligagesellschaft eingeleitet worden.
Es lagen als Beweismittel vor:
• Spielbericht vom 06.03.2026
• Videoaufzeichnung
• Stellungnahme des Lizenzspielers vom 07.03.2026
Nach Würdigung der Beweismittel stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Der Spieler #77 Martin Has vom EV Landshut versuchte im eigenen Drittel sein Tor zu verteidigen. Die angreifende Mannschaft spielte einen Pass von der blauen Linie diagonal vor das Tor. Der Spieler #8 Lukas Laub von den Starbulls Rosenheim kreuzte dabei vor dem Tor, während der Spieler #77 Martin Has, den Spieler #8 Lukas Laub mit dem Schläger in beiden Händen quer vor dem Körper mit einer geraden Schlägerbewegung nach vorn gegen den Kopf checkte.
Der Disziplinarausschuss ist der Ansicht, dass hier ein Verstoß gegen DEL-Regel 48 vorliegt.
• Der Körperkontakt erfolgte mit einem Spieler ohne Puck Besitz
• Der Spieler #77 Martin Has nahm durch seine Aktion eine Verletzung des Gegners in Kauf
• Der Kopf des gegnerischen Spielers war der Hauptkontaktpunkt
Der Disziplinarausschuss hält deshalb vorliegend eine Sperre von einem (1) Spiel in Verbindung mit einer Geldstrafe für angemessen. Diese Entscheidung beruht auf der DEL-Regel 48, den §§ 1, 4, 11, 16, 24, 27 der Disziplinarordnung sowie § 5 Spieler-Lizenzvertrag.
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