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Crimmitschau. (PM) Das von den Eispiraten Crimmitschau eingeleitete Verfahren gegen den von der DEL2 getroffenen Beschluss (Hier) bezüglich des unzulässigen Einsatzes des Lizenzspieler Dennis...
Krach nach dem ersten Drittel zwischen Domenic Bartels, Dennis Reimer (mitte) und Crimmitschaus Benjamin Kronawitter - © by Andreas Chuc

Krach nach dem ersten Drittel zwischen Domenic Bartels, Dennis Reimer (mitte) und Crimmitschaus Benjamin Kronawitter – © by Andreas Chuc

Crimmitschau. (PM) Das von den Eispiraten Crimmitschau eingeleitete Verfahren gegen den von der DEL2 getroffenen Beschluss (Hier) bezüglich des unzulässigen Einsatzes des Lizenzspieler Dennis Reimer (Löwen Frankfurt) in der Begegnung am 13. Februar 2015, wird am kommenden Freitag 27.02.2015 in München verhandelt.

 

Alle Parteien sind vom Schiedsgericht der DEL zu einem gemeinsamen Termin geladen worden. Die Rechtssache gilt möglicherweise als Grundsatzurteil, weshalb sowohl die DEL2 als auch die Löwen Frankfurt und die Eispiraten Crimmitschau vor dem Gremium eine Stellungnahme abgeben müssen.

 
Die Eispiraten Crimmitschau hatten nach dem Ermittlungsverfahren Protest gegen den Beschluss der Liga eingelegt. Dieser verstößt in den Augen der Westsachsen gegen die Spielordnung der ESBG (Eishockeyspielbetriebs mbH) § 10 (8) e), wonach bei Einsatz eines gesperrten Spielers das Spiel für die Mannschaft, welche den gesperrten Spieler eingesetzt hat, mit 0 Punkten und 0:5 Toren als verloren gewertet wird.

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