Zürich. (PM SIHF) Die Rekursinstanz der Swiss Ice Hockey Federation hat entschieden, dass die Aufstiegsvereinbarung des EHC Arosa in Bezug auf die «Arosa Ice... Rekurs des EHC Arosa gutgeheissen

Zürich. (PM SIHF) Die Rekursinstanz der Swiss Ice Hockey Federation hat entschieden, dass die Aufstiegsvereinbarung des EHC Arosa in Bezug auf die «Arosa Ice Classics» angepasst wird und der Anlass weiterhin an einem spielfreien Tag zwischen Weihnachten und Neujahr stattfinden kann.

Der EHC Arosa hat die überarbeitete Aufstiegsvereinbarung unterzeichnet und erfüllt damit die Voraussetzungen für den Aufstieg.

Ende Januar 2025 hat die Lizenzkommission dem Aufstiegsgesuch des EHC Arosa zugestimmt. Der Club erfüllte alle Anforderungen in den Bereichen Wirtschaftlichkeit, Sport, Logistik, Infrastruktur, Sicherheit und sportmedizinischer Dienst, wie sie in den Artikeln 4 bis 9 des Spielberechtigungsreglements festgelegt sind.

Gemäss Spielberechtigungsreglement muss in der Folge eine verbindliche und rechtsgültige Vereinbarung zwischen der Lizenzkommission und dem antragstellenden Club abgeschlossen werden. Die Frist für die Unterzeichnung der Aufstiegsvereinbarung zwischen dem EHC Arosa und der Lizenzkommission der Sky Swiss League lief am 24. Februar 2025 ab.

Da sich der EHC Arosa und die Lizenzkommission in den Tagen zuvor nicht auf eine Anpassung des Passus zu den «Arosa Ice Classics» einigen konnten, unterzeichnete der Club die Vereinbarung nicht. Infolgedessen informierte die Lizenzkommission den EHC Arosa mit Verfügung vom 26. Februar 2025 darüber, dass er nicht mehr aufstiegsberechtigt sei.


Daraufhin legte der EHC Arosa am 28. Februar 2025 fristgerecht Rekurs ein und beantragte die Aufhebung der Verfügung, die Genehmigung des Aufstiegs in die Sky Swiss League sowie die Anpassung des Passus, um den traditionellen Anlass weiterhin an einem spielfreien Tag zwischen Weihnachten und Neujahr durchführen zu können.

Die Rekursinstanz überprüfte sodann sämtliche Fakten und reglementarischen Bestimmungen. Sie kam dabei zu folgendem Schluss:

• Der Event «Arosa Ice Classics» ist ein Freundschaftsspiel, dessen Durchführung an einem spielfreien Tag keinen Einfluss auf den Meisterschafts-Spielbetrieb hat.
• Der EHC Arosa hat fristgerecht die Anpassung des Passus zu den «Arosa Ice Classics» beantragt und schriftlich seine Bereitschaft bestätigt, die Aufstiegsvereinbarung rechtzeitig zu unterzeichnen – unter der Bedingung, dass der betreffende Passus entsprechend angepasst wird.
• Die Bewilligung von Freundschaftsspielen ist nicht im Spielberechtigungsreglement geregelt, sondern Teil des normalen Spielbetriebs. Deshalb liegt sie nicht im Zuständigkeitsbereich der Lizenzkommission der Sky Swiss League und sollte nicht Teil der Aufstiegsvereinbarung sein.

Auf dieser Grundlage hat die Rekursinstanz dem Rekurs des EHC Arosa stattgegeben. Der Passus zu den «Arosa Ice Classics» wird in der Aufstiegsvereinbarung entsprechend angepasst, sodass der Anlass weiterhin an einem spielfreien Tag zwischen Weihnachten und Neujahr stattfinden kann. Der EHC Arosa hat die überarbeitete Aufstiegsvereinbarung unterzeichnet und ist damit aufstiegsberechtigt.

Inzwischen hat der EHC Arosa die sportlichen Voraussetzungen für den Aufstieg in die Sky Swiss League mit der Qualifikation für den Playoff-Halbfinal erfüllt.

Die finanzielle Situation des Clubs wurde von der Rekursinstanz nicht geprüft, da sie nicht Gegenstand des Rekurses war. Die Beurteilung der finanziellen Lage obliegt der Lizenzkommission der Sky Swiss League, die für die Vergabe der Clublizenz gemäss Spielberechtigungsreglement zuständig ist. In diesem Zusammenhang muss der EHC Arosa, wie alle anderen Clubs der Sky Swiss League, das jährliche Saisonreporting bis spätestens am 15. Juli 2025 bei der Lizenzkommission einreichen, ehe eine definitive Erteilung der Lizenz erfolgt.

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