Gelähmter Mike Glemser erklärt die Hintergründe für seine Klage
Aktuell Ticker 1AllgemeinHintergrund / InterviewsStarbulls RosenheimStories 11. September 2024 Eishockey-Magazin 0
München. (EM) Nachdem am Dienstag bekannt wurde, dass der im Februar 2023 nach einem Check seines Garmische Gegenspielers Jan-Niklas Pietsch schwer verletzte Mike Glemser Klage gegen Pietsch eingereicht hat (wir berichteten), meldet sich nun Mike Glemser selbst via Instagram zu Wort.
Nach mehr als eineinhalb Jahren hat Mike Glemser beim Münchner Landgericht II Klage eingereicht. Es geht um Schmerzensgeld in Höhe von 650.000 Euro, sowie die Feststellung, dass Jan-Niklas Pietsch für etwaige Folgeschäden haften soll. Mike Glemser ist seit dem Unfall vom Hals abwärts gelähmt. Damals erklärte er zunächst, dass so etwas im Sport passieren kann.
In seinem Post erläutert Mike Glemser, dass man ihm schon im Nachgang des Unfalls geraten habe die Haftpflichtversicherung des Schädigers einzuschalten. Sine ersten Äußerungen zum Unfall ordnet er ebenfalls ein. „Diese Aussagen habe ich getroffen, um nicht noch mehr Hass zu schüren und ihn vor der Öffentlichkeit zu schützen! Um ihm ein besseres Gefühl zu geben, da ich nicht wollte, dass noch ein weiteres Leben zerstört wird.“ Und weiter: „Seit dem Unfall hat er sich kein einziges Mal bei mir gemeldet oder gefragt, wie es mir geht.“
Hier das komplette Instagram Statement von Mike Glemser
Sportrecht-Anwalt Christoph Schickhardt ordnet die Klage aus seiner Sicht ein
Heute ordnete Sportrecht-Anwalt Christoph Schickhardt die Klage gegenüber BR24 Sport ein. Für den Jurist ist die Schwere der Verletzung keine Voraussetzung für eine Strafe. Entscheidend sei, ob eine Aktion unfair gewesen ist. “Eishockey ist ein ganz extremer Kontaktsport. Ein Bodycheck gehört dazu“, Schickhardt zu BR24 Sport. Er geht davon aus, dass es kompliziert wird, Pietsch eine solche Tat nachzuweisen.
Beobachter befürchten, dass eine Strafe gegen Pietsch den Kontaktsport verändern könnte. Schickhardt sieht das nicht ganz so. So gebe es schon einige Urteile dazu und die Fakten seien schon seit den 80er Jahren geschaffen. Für den Juristen wird es bei Kontakten im Kontaktsport bleiben. Schadensersatz sieht die Rechtsprechung nur für extreme Situationen. Genau das wird nun das Gericht zu klären haben.
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