Dresden. (PM NADA( Aufgrund der Berichterstattung im Fall des Eishockeyspielers Dane Fox stellt die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) Folgendes klar: Die NADA... Eishockey: Ergebnismanagementverfahren im Fall Dane Fox

Dresden. (PM NADA( Aufgrund der Berichterstattung im Fall des Eishockeyspielers Dane Fox stellt die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) Folgendes klar:

Die NADA hat am 27. Januar 2025 ein sportrechtliches Ergebnismanagementverfahren gegen den Eishockeyspieler Dane Fox (Dresdner Eislöwen) wegen eines Von der Norm abweichenden Analyseergebnisses (Substanz: Tetrahydrocannabinol (THC), Substanzklasse S8. der Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA)) eingeleitet. Das Vorhandensein oder der Gebrauch der sog. spezifischen Substanz ist im Wettkampf verboten. Eine vorläufige Suspendierung ist nicht erfolgt. Bei spezifischen Substanzen ist eine vorläufige Suspendierung nicht zwingend.

Informationen zum grundsätzlichen Ablauf eines Ergebnismanagement- oder Disziplinarverfahrens finden Sie im Media Guide der NADA unter folgenden Link: Anti-Doping Media Guide (Deutsch)

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