Neuss. (PM DEL2) Gegen Alex Berardinelli von den Eisbären Regensburg wurde ein nachträgliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Gem. § 1 (1) ff. Disziplinarordnung ist gegen den Spieler Alex Berardinelli ein nachträgliches Ermittlungsverfahren durch die Ligagesellschaft eingeleitet worden.
Es lagen als Beweismittel vor:
• Antrag zur Einleitung nachträgliches Ermittlungsverfahren vom 23.03.2026
• Spielbericht vom 22.03.2026
• Videoaufzeichnung vom 22.03.2026
• Stellungnahme des Lizenzspielers vom 23.03.2026
Nach Würdigung der Beweismittel stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Die Situation ereignete sich in der 63. Spielminute. Der Spieler #37 Lewis Zerter-Gossage von den Starbulls Rosenheim bekam einen abgelenkten Pass im eigenen Drittel. Im Moment des Puck-Kontaktes kam der Spieler #7 Alex Berardinelli von den Eisbären Regensburg aus der Mitte des Drittels gefahren und checkte den Spieler #37 Lewis ZerterGossage, der daraufhin zu Boden geht.
Der Disziplinarausschuss ist der Ansicht, dass hier ein Verstoß gegen DEL-Regel 50 vorliegt.
• Es gab einen Knie zu Knie Kontakt
• Der Spieler #7 Alex Berardinelli nahm durch seine Aktion eine Verletzung des Gegners in Kauf
• Bei genauerer Betrachtung wäre der Aufprall vermeidbar gewesen
Der Disziplinarausschuss hält deshalb vorliegend eine Sperre von einem (1) Spiel in Verbindung mit einer Geldstrafe für angemessen. Diese Entscheidung beruht auf der DEL-Regel 50, den §§ 1, 4, 11, 16, 24, 27 der Disziplinarordnung sowie § 5 Spieler-Lizenzvertrag.
Nachträgliches Ermittlungsverfahren gegen Max Newton eingestellt
Zweites nachträgliches Ermittlungsverfahren als unzulässig zurückgewiesen.
Gem. § 1 (1) ff. Disziplinarordnung wurden auf Antrag der EVL Spielbetrieb GmbH gegen den Spieler Max Newton zwei nachträgliche Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Es lagen als Beweismittel vor:
• Spielbericht vom 22.03.2026
• Antrag auf ein nachträgliches Ermittlungsverfahren durch EVL-Spielbetrieb-GmbH vom 23.03.2026
• Videoaufzeichnung
• Stellungnahme des Lizenzspielers vom 23.03.2026
Nach Würdigung der Beweismittel stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Nach Würdigung der Beweismittel nimmt der Disziplinarausschuss Abstand von einer nachträglichen Sperre. Diese Entscheidung beruht auf der DEL-Regel 42, den §§ 1, 4, 11, 16, 24, 27 der Disziplinarordnung sowie § 5 Spieler-Lizenzvertrag.
Im zweiten nachträglichen Ermittlungsverfahren wegen Stockstich erging folgende Entscheidung: Das gegenüber der Ligagesellschaft beantragte nachträgliche Ermittlungsverfahren wurde wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen.
Gemäß §1 (1) der Disziplinarordnung der DEL2 ist ein Antrag für ein nachträgliches Ermittlungsverfahren durch einen Club nur zulässig, wenn der vermeintliche Regelverstoß von Seiten des Schiedsrichters im Spiel nicht geahndet wurde. Gemäß Spielbericht, Videoaufzeichnung von Sporteurope.TV und Stellungnahme des Schiedsrichterwesens wurde für die Szene im Spiel (Spielzeit 31:01) eine Strafe durch die Schiedsrichter ausgesprochen.
| Auch interessant: Kader & Gerüchte DEL 2026/2027 |





Leave a comment