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Kaufbeuren / Garmisch-Partenkirchen. (PM) Der ESV Kauf beuren und der SC Riessersee haben eine gemeinsame Erklärung abgegeben, die wir hier 1:1 ungekürzt weitergeben:  ...

Kaufbeuren / Garmisch-Partenkirchen. (PM) Der ESV Kauf beuren und der SC Riessersee haben eine gemeinsame Erklärung abgegeben, die wir hier 1:1 ungekürzt weitergeben:

 

Der ESV Kaufbeuren und  die SC Riessersee Eishockey Vermarktungs- GmbH haben an der Abstimmung für die Durchführungsbestimmungen per Umlaufbeschluss nicht teilgenommen. Termin dafür war der 05.09.2012.

Folgende Gründe waren für uns dafür ausschlaggebend:

– Entgegen der Behauptung des GF der ESBG Alexander Jäger, gab es keine Einigung zwischen dem DEB, den Oberligen und der ESBG. Dies geht eindeutig aus den vorliegenden Schreiben hervor.

– Die Modalitäten für Auf- und Aufstieg gilt es mit den betroffenen Parteien zu besprechen und zu einigen. Es geht nur zusammen und einseitige Festlegungen sind nicht möglich und nicht zielführend.

– Das Nichteinhalten von DF und das Nichtabstimmen von DF führt zu ständig geänderten Verhältnissen und daraus ergibt sich für Fans, Medien und Sponsoren das Chaos mit den entsprechenden negativen Konsequenzen für die Wirtschaftlichkeit der Clubs.

– Wir sind der Meinung, dass die DF keine Ligenselbstverwaltung sind da mit der Oberliga Süd, West, Ost und Nord und den Teilnehmern der Oberliga- Play- Offs andere Ligen direkt betroffen sind.

– Das deutsche Eishockey braucht Auf- und Abstieg von oben nach unten und umgekehrt.

– Eine Saison ohne Auf- und Abstieg nach oben und nach unten hat keinen sportlichen Wert und ist dem Zuschauer, den Medien und den Sponsoren nicht weiter zu verkaufen.

– In den Durchführungsbestimmungen wird dargelegt, dass die ESBG in der Saison 2013/2014 mit 14 Mannschaften antreten wird, ein Beschluss lautet allerdings „mind. 13 Clubs.“

– Klage vor dem Schiedsgericht –

Weiter geben die SCR GmbH und der ESV Kaufbeuren bekannt, dass beide zusammen in den nächsten Tagen eine Klage vor dem Schiedsgericht einreichen werden.

Die Frage der Stimmrechtsbeschneidung bedarf einer Klärung um geordnete Verhältnisse für die Zukunft herzustellen. Ohne klare Regelungen und das Einhalten von Regularien ist Kontinuität nicht zu erreichen und Entscheidungen sind von wechselten Mehrheiten abhängig.

Die Stimmrechtsbeschneidung des DEB erfolgte ohne Darlegung einer juristischen Begründung und die vorgetragene Argumentation auf 9 (8) der Satzung der ESBG passt weder vom Wortlaut noch von den tatsächlichen Gegebenheiten.

Der ESV Kaufbeuren und die SCR GmbH weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie sich an Beschlüsse aus der Vergangenheit halten werden und nicht den Spielbetrieb gefährden wollen, hoffen aber schnellstmöglich auf eine klare Aussage des Schiedsgerichtes.

Mit sportlichen Grüßen

ESV Kaufbeuren e.V. und SC Riessersee Eishockey Vermarktungs-GmbH

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