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Der Deutsche Eishockey-Bund e.V. erteilt DEL II endgültige Absage Der Deutsche Eishockey-Bund e.V. erteilt DEL II endgültige Absage
München. (PM DEB)  Am letzten Mittwoch fand in Frankfurt ein Treffen zwischen dem Deutschen Eishockey-Bund e.V. (DEB), den Landeseissportverbänden (LEV) sowie den Clubs der... Der Deutsche Eishockey-Bund e.V. erteilt DEL II endgültige Absage

Logo Deutscher Eishockey Bund (DEB)München. (PM DEB)  Am letzten Mittwoch fand in Frankfurt ein Treffen zwischen dem Deutschen Eishockey-Bund e.V. (DEB), den Landeseissportverbänden (LEV) sowie den Clubs der 2. Bundesliga statt. Nachdem die Clubs bereits über das Konzept für die 2. Liga unter dem Dach des DEB informiert wurden, sollte das Gespräch in erster Linie dazu dienen, noch einmal die Haltung des Verbands und der LEV deutlich zu machen. Die Kündigung der Clubs der ESBG des Kooperationsvertrages mit dem DEB, die anhängigen Rechtsstreitigkeiten, die Nichterfüllung der Clubverpflichtungen gegenüber dem DEB sowie nicht zuletzt die Verzahnungsproblematiken insbesondere mit den Oberligen und dem weiteren Unterbau in den Landeseissportverbänden zwingen den DEB dazu, keinen neuen Kooperationsvertrag mit der ESBG oder einer neuen Gesellschaft abzuschließen. Die durchgängige Verzahnung aller Ligen nach dem sportlichen Prinzip bleibt das oberste Ziel des DEB. Willkür bei der Ligenzusammenstellung ist unakzeptabel.

 

Entsprechend seiner Mandatierung hat der Verband den Clubs einen strukturierten Spielbetrieb angeboten. Damit soll den Clubs unterbrechungslos eine rechtlich sichere und sportlich reizvolle Grundlage, ein Anschluss an die Oberligen, Ligen im Bereich der Landeseissportverbände und mittelfristig auch an die DEL, gegeben werden. Auch für die Stammvereine mit dem Nachwuchsspielbetrieb wird dadurch Rechtssicherheit geschaffen. Auf Antrag der Clubs wurde die Meldefrist für den DEB Spielbetrieb auf 07.06.13 verlängert. Während der Sitzung präsentierten beide Seiten ihre Vorstellungen für die 2. Bundesliga. Insbesondere die aktive Mitwirkung der Clubs bei der Verbandspolitik wurde noch einmal betont. Den Clubs werden die gleichen – wie allen anderen Mitgliedern auch – demokratische Rechte eingeräumt. Dies beinhaltet beispielsweise die Wahl des Präsidiums, Anbindung an Spielgericht, Kontrollausschuss etc. oder Anträge zu Satzungsänderungen. Das Angebot des DEB beinhaltet neben der Anstellung einer sich besonders den Belangen (Ligenleitung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit) der 2. Bundesliga widmenden Person auch die Benennung eines kommissarischen Vize-Präsidenten durch die Clubs bis zu den Präsidiumswahlen im Juni 2014 durch die Mitgliederversammlung des DEB. Aus drei Vorschlägen soll der DEB eine Auswahl treffen. Hervorzuheben gilt ferner, dass bis dato die Verbandsabgaben an den DEB für die laufenden Saison noch immer nicht beglichen wurden.

 

Weitreichende Konsequenzen bei Distanzierung zum Verband – für Clubs und Spieler

Nach Ablauf der Meldefrist sieht sich der DEB gezwungen, nicht gemeldeten Teams als nicht angeschlossene Organisationen einzustufen, da ihnen die rechtlich notwendige Anbindung an den DEB und damit an den Internationalen Eishockey Verband (IIHF) fehlt. Aktuell handelt es sich um neun Clubs der letztjährigen 2. Bundesliga. Der DEB kann nach Ablauf der Frist nur angeschlossenen Clubs jeglichen Verbandsservice wie z.B. Spielertransfers, Spielberechtigungen, Freundschafts- und Punktspielgenehmigungen, Schiedsrichtergestellung, Nachwuchskooperationen, Doppellizenzen usw. bieten. Nicht zuletzt hat die Entscheidung der Clubs auch für Spieler und lizensierte Trainer weitreichende Konsequenzen. So könnte Spielern und Trainern, die zukünftig in einer nicht angeschlossenen Organisation (z.B. DEL II) tätig wären, die spätere Rückkehr in den nationalen und internationalen IIHF Bereich verweigert werden.

 

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