München. (PM DEB) Eishockey gilt als der schnellste Teamsport der Welt – und dieses Tempo fordert auch von Schiedsrichtern und Schiedsrichterinnen höchste Konzentration.
In Sekundenbruchteilen müssen sie schwierige Situationen bewerten und Entscheidungen treffen. Dies tun die beim Deutschen Eishockey-Bund e.V. (DEB) professionell ausgebildeten Schiedsrichter nach bestem Wissen und Gewissen. Zur Unterstützung des Unparteiischen-Teams kann der Videobeweis herangezogen werden. Doch sollte dieser nicht zur Verfügung stehen oder keine klaren Erkenntnisse liefern, gilt: die auf dem Eis getroffene Entscheidung bleibt bestehen.
Oberliga Süd-Spiel Deggendorf vs. Selb vom 30. Januar 2026, der Sachverhalt:
Bei Spielzeit 13:35 (Uhr läuft rückwärts) im ersten Drittel gab ein Spieler der Selber Mannschaft einen Schuss auf das Tor von Deggendorf ab. Der Hauptschiedsrichter, der direkt neben dem Tor positioniert war, erkannte dabei kein Tor und zeigte dies unmittelbar durch das Washout-Zeichen an. Von Seiten der Selber Wölfe gab es nach Abgabe des Schusses keinerlei Jubelaktionen oder Ähnliches.
Beim nächsten Spielunterbruch bei Spielzeit 12:09 (Icing) besprachen sich die beiden Hauptschiedsrichter auf dem Eis. Dabei entstand die Überlegung, ob es sich bei der zuvor erwähnten Szene möglicherweise um ein gutes Tor gehandelt haben könnte (Puck über der Torlinie – IIHF-Regel 37.3 (I)). Auf dieser Grundlage entschieden sie sich, einen Videobeweis anzuwenden.
Ein Selber Spieler erkundigte sich bei den Schiedsrichtern, ob die zuvor genannte Torszene überprüft werde. Daraufhin erklärte einer der Hauptschiedsrichter per Handzeichen, dass die Entscheidung auf dem Eis „kein Tor“ lautet und kündigte gleichzeitig den Videobeweis an. Anschließend begaben sich beide Schiedsrichter zur Zeitnahme. Der Stadionsprecher informierte die Zuschauer über die Videoüberprüfung und wies darauf hin, dass die Entscheidung auf dem Eis „kein Tor“ ist. Nach der Sichtung des Videomaterials kehrten beide Hauptschiedsrichter auf das Eis zurück und gaben das Ergebnis des Videobeweises bekannt. Durch entsprechendes Handzeichen bestätigten sie die Entscheidung „kein Tor“. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch nicht bekannt, dass im Videobeweis den Schiedsrichtern der Torschuss der Spielzeit 13:35 aus technischen Gründen nicht gezeigt werden konnte. Aus diesem Grund blieb die On-Ice-Entscheidung „kein Tor“ bestehen.
Regelhinweis zum Videobeweis
Eine Videoüberprüfung erfolgt grundsätzlich nicht auf Antrag oder Forderung eines Teams, sondern ausschließlich auf Entscheidung der Schiedsrichter.
Manuela Gröger Schneider, Leiterin DEB-Schiedsrichterwesen: „Der Videobeweis ist inzwischen ein fester Bestandteil der Oberliga, und der Ablauf ist klar geregelt. Die Zusammenarbeit zwischen Schiedsrichtern und dem durchführenden Personal des Videobeweis ist etabliert und funktioniert zuverlässig. Im Fall Deggendorf und Selb konnte aufgrund technischer Probleme, die benötigte Szene nicht zur Verfügung gestellt werden, wodurch die On-Ice Entscheidung bestehen blieb.“
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