Berlin. (PM Capitals) Mit Pressemitteilung vom 03. Juli 2026 haben die BSC Preussen Berlin Capitals darüber informiert, dass die Anmeldungen der U15, U17 und U20 für den Ligabetrieb des Niedersächsischen Eissportverbandes bislang nicht berücksichtigt wurden.
Die Capitals erklären weiter:
Da der Berliner Eissportverband in diesen Altersklassen selbst keine Ligen organisiert, erhalten Berliner Vereine einen Startplatz in der Liga des Niedersächsischen Eissportverbandes (NEV).
Die Preussen Berlin Capitals konnten sich die Entscheidung des NEV nur damit erklären, dass der BEV die Entscheidung des Landgerichts nicht vollständig kommuniziert hat und der BEV die Interessen des Vereins, der nach dem Urteil „wie ein Mitglied“ im BEV zu behandeln ist, nicht gewahrt hat.
Der Niedersächsische Eishockeyverband (NEV) hat nun darüber informiert, dass der BEV die erforderliche Freigabe des BEV bis zum Ende der Meldefrist am 30.06.2026 nicht erteilt hat. Ohne diese Freigabe können die Capitals nicht am Spielbetrieb im NEV teilnehmen.
Damit steht fest:
• Der BEV hat das Urteil des Landgerichts Berlin vom 11. Mai 2026 nicht umgesetzt.
Wir fordern den BEV auf, auf der Ligatagung am 07. 07. 2026 auf:
1. die Tricksereien und die rechtswidrige und willkürliche Praxis zum Nachteil der Capitals zu beenden.
2. Auf der Ligatagung am 07.07.2026 sämtliche Voraussetzungen zu schaffen, damit die Jugendmannschaften der Preussen Berlin Capitals am Spielbetrieb im NEV teilnehmen können.
3. Die Preussen Berlin Capitals genauso zu behandeln, wie alle anderen im BEV organisierten Vereine („wie ein Mitglied).
Sollte der BEV diesen Forderungen nicht nachkommen, werden die Capitals die Umsetzung der Entscheidung des Landgerichts einklagen müssen und Schadenersatzforderungen prüfen.
Georg Holzmann, Mitglied der deutschen Eishockey Hall of Fame und Vorstand der Preussen Berlin Capitals erklärt hierzu: „Der BEV muss endlich die Capitals unterstützen und das Urteil akzeptieren. Der Verein muss genauso wie alle anderen Vereine behandelt werden. Das ewige dagegen arbeiten macht keinen Sinn. Wir sollten vielmehr zusammenarbeiten“.
Der Verein hat nach der Entscheidung des Landgerichts angeboten, mit dem BEV konstruktiv über die Umsetzung des Urteils zu sprechen. Wir hatten die klare Absicht, die Vergangenheit im Sinne des Sports ruhen zu lassen. Der BEV und die im BEV organisierten Eishockeyvereine sind dem bislang nicht nachgekommen.
Die Spielberechtigungen nach § 49 der DEB-Spielordnung liegen vor.
Vorstand:
Olof Erikzon (1. Vorsitzender)
Georg Holzmann (2. Vorsitzender)
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