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Kassel. (PM) Wie unser Rechtsanwalt Jürgen Heyner aus Kassel mitteilt, hat das Hessische Landesarbeitsgericht aufgrund der Verhandlung vom 20.08.2015 in Frankfurt abschließend entschieden, dass...

Logo Kassel HuskiesKassel. (PM) Wie unser Rechtsanwalt Jürgen Heyner aus Kassel mitteilt, hat das Hessische Landesarbeitsgericht aufgrund der Verhandlung vom 20.08.2015 in Frankfurt abschließend entschieden, dass von der insolventen Gesellschaft bzw. der Insolvenzverwalterin auf die neu gegründete Betriebsgesellschaft der Kasseler Huskies kein Betriebsübergang stattgefunden hat.

Die ehemaligen Spieler Danny Albrecht und Kyle Doyle sowie der frühere Marketingleiter Jens Jonsson haben versucht, sich bei der Kasseler Sportstätten KG bzw. bei der KSE Entertainment GmbH als angebliche Rechtsnachfolger der insolventen Betriebsgesellschaft einzuklagen.

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat zutreffend auf die Rechtsprechung von Bundesarbeitsgericht und Europäischem Gerichtshof hingewiesen. Danach liegt ein Betriebsübergang vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt.

Bei der Prüfung, ob eine wirtschaftliche Einheit überhaupt vorhanden ist und ob eine solche identitätswahrend übergeht, müssen sämtliche den Vorgang kennzeichnenden Tatsachen berücksichtigt werden. Es muss eine Gesamtbewertung stattfinden. Es kommt nicht darauf an, ob die Tätigkeit als solche fortgeführt, das heißt weiter Eishockey in der gleichen Halle gespielt wird.

Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit setzt voraus, dass der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und/oder Kompetenz wesentlichen Teil des Personals übernimmt. Genau dies war nicht der Fall. Die insolvente KEBG verfügte über keinerlei Vermögenswerte, die hätten übertragen werden können. Die Vermögenswerte wären auch von der Insolvenzverwalterin verwertet worden, was im Termin am 20.08.2015 vor dem Landesarbeitsgericht deutlich wurde. Es wurde weder die Arbeitsorganisation übernommen, noch Personal, noch irgendwelche sachlichen Vermögenswerte. Nicht einmal über die Lizenz hat die KEBG verfügt. Im Übrigen handelte es sich um eine Neugründung und einen effektiven Neuanfang in einer neuen Liga.

Das Landesarbeitsgericht hat endgültig entschieden. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Aufgrund der Entscheidung besteht nunmehr Rechtsklarheit. Es gibt keinen Betriebsübergang und damit auch keine Rechtsnachfolge in den insolventen Geschäftsbetrieb der KEBG. Die Insolvenzverwalterin hat den insolventen Geschäftsbetrieb endgültig eingestellt und alle Arbeitsverhältnisse wirksam beendet.

Im Auftrag:

Steffen König
Huskies-Medienteam

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